OGH 23.7.2019, 9 ObA 81/19f
§ 3 Abs 1 AVRAG
Revisionsgegenständlich war die Frage, ob die Übernahme von Wettlokalen vom früheren AG der Kl, in denen von den Kunden der Bekl weiterhin Wetten abgegeben werden können, als Betriebsübergang iSd § 3 Abs 1 AVRAG zu qualifizieren ist.