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Übernahme von Wettlokalen unter Beibehaltung der wesentlichen Geschäftstätigkeit und Übernahme von Standorten und Laufkundschaft stellt Betriebsübergang dar

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2019/182DRdA-infas 2019, 327 Heft 6 v. 1.11.2019

OGH 23.7.2019, 9 ObA 81/19f

§ 3 Abs 1 AVRAG

Revisionsgegenständlich war die Frage, ob die Übernahme von Wettlokalen vom früheren AG der Kl, in denen von den Kunden der Bekl weiterhin Wetten abgegeben werden können, als Betriebsübergang iSd § 3 Abs 1 AVRAG zu qualifizieren ist.

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