OGH 23.7.2019, 9 ObA 35/19s
§ 2d Abs 4 AVRAG
Wenn die Verpflichtung eines AN zur Rückerstattung von Ausbildungskosten durch die Kündigung eines Saisonarbeitsverhältnisses seitens des AG erloschen ist, lebt sie auch nicht wieder dadurch auf, dass der AN in der Folge die ihm durch eine Wiedereinstellungszusage eingeräumte bloße Option zur Begründung eines weiteren Arbeitsverhältnisses ausübt.