OGH 28.5.2019, 10 ObS 55/19i
§ 133 ASVG
Beim Kl wurde im April 2016 ein bösartiger Prostatatumor diagnostiziert. Die empfohlene operative Entfernung der Prostata lehne er im Hinblick auf die möglichen Nebenwirkungen ab. Der Kl ließ nach einer multiparametrischen MRT-Untersuchung eine alternative Operation (IRE, Irrervisible Elektrooperation) durchführen. Die Bekl lehnte mit Bescheid vom 13.12.2107 den Kostenersatz für die MRT-Untersuchung in Höhe von € 539,- und die Operation in Höhe von € 14.800,- ab. Dagegen erhob der Kl Klage.