vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Feiertagsarbeitsentgelt für die Arbeit am Karfreitag nur nach vorherigem Verlangen der Freistellung von der Arbeitsleistung

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2019/70DRdA-infas 2019, 124 Heft 3 v. 1.5.2019

OGH 27.2.2019, 9 ObA 11/19m

§§ 7 Abs 3, 9 Abs 5 ARG

Der Kl ist bei einem privaten Detekteiunternehmen beschäftigt. Er ist kein Angehöriger der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche oder der Evangelisch-methodistischen Kirche. Für die von ihm am Karfreitag des Jahres 2015 erbrachte Arbeitsleistung wurde ihm daher von seiner AG kein Feiertagsentgelt bezahlt, welches er deshalb klageweise geltend machte. Er brachte vor, dass die gesetzliche Regelung im Arbeitsruhegesetz (ARG), die einen Feiertag am Karfreitag nur für Angehörige bestimmter Kirchen vorsehe, eine Ungleichbehandlung aufgrund der Religion bewirke.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!