1. Einleitung
Die bisherige Organisation der SV wird durch das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG, BGBl I 2018/100) und das Gesetz zur Zusammenführung der Prüforganisation der Finanzverwaltung und der SV (ZPFSG, BGBl I 2018/98) maßgeblich umgestaltet. Die Neuorganisation wurde im Regierungsprogramm 2017 bis 2022 angekündigt, wobei unklar blieb, welchen Reformweg die Bundesregierung konkret einschlagen würde. Grundsätzlich wurden drei Optionen diskutiert: die Abschaffung der Selbstverwaltung in der SV, Schaffung eines Verwaltungsratsmodells (analog zum Arbeitsmarktservice [AMS]) mit Drittelbeteiligung des Bundes, die Neugestaltung der Selbstverwaltung auf Basis eines Verfassungsgesetzes und eine – einfachgesetzliche – Reform der Selbstverwaltung im Rahmen der geltenden verfassungsrechtlichen Prinzipien.