BVwG 2.8.2018, W141 2197296-1
§ 7 Abs 3 AlVG
Der Beschwerdeführer ist Staatsbürger des Irak. Der mit Bescheid vom 1.4.2011 zuerkannte Status des subsidiär Schutzberechtigen wurde ihm mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 17.7.2015 wieder aberkannt. Diese E wurde mit Erk des BVwG vom 11.5.2016 bestätigt und ist rechtskräftig geworden. Ein weiterer Aufenthaltstitel wurde nicht erteilt.