OGH 13.9.2018, 10 ObS 94/18y
§ 367 ASVG
Die Kl beantragte am 3.6.2014 die Weitergewährung der bis 30.9.2014 befristeten Berufsunfähigkeitspension; mit Bescheid vom 2.10.2014 wurde dieser Antrag abgelehnt; das Vorliegen vorübergehender Berufsunfähigkeit wurde festgestellt und ausgesprochen, dass der weitere Krankheitsverlauf abzuwarten sei und Anspruch auf Rehabilitationsgeld bestehe.