OGH 24.9.2018, 8 ObA 57/18t
§ 82 lit g GewO 1859
Der Kl war von der Bekl an einen Industriebetrieb überlassen. In diesem Beschäftigerbetrieb war er aus den Erfahrungen vorangegangener Einsätze als jähzornig und als extremer Heißsporn bekannt.
OGH 24.9.2018, 8 ObA 57/18t
§ 82 lit g GewO 1859
Der Kl war von der Bekl an einen Industriebetrieb überlassen. In diesem Beschäftigerbetrieb war er aus den Erfahrungen vorangegangener Einsätze als jähzornig und als extremer Heißsporn bekannt.