OGH 17.7.2018, 10 ObS 55/18p
§ 53b ASVG
Mittels Bescheiden vom 20.7. und 21.7.2017 lehnte die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zur Entgeltfortzahlung nach § 53b ASVG ab. Die Kl (Landtagsfraktion bzw -klub einer politischen Partei) sei zwar DG, führe jedoch kein rechtlich selbstständiges Unternehmen, wurde zur Begründung ausgeführt.