OGH 23.1.2018, 10 ObS 147/17s
§ 153 ASVG
Der Kl litt an einer Entzündung des Zahnfleisches und insb des Zahnhalteapparates im Zahnhalsbereich in allen vier Quadranten. Er suchte zur Behandlung einen Wahlarzt auf. Für die im Jänner 2014 erbrachten Leistungen stellte der Wahlarzt mit seiner Honorarnote folgende Positionen in Rechnung: einen Parodontalbefund und einen MBU-Test (Anm: ein mikrobiologischer Befund dient der Untersuchung zum Nachweis von Bakterien), insgesamt in Summe € 169,50.