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Einwand gegen das Klagebegehren ist im Titelverfahren zu prüfen

EntscheidungenArbeitsrechtGregor KaltschmidDRdA-infas 2018/116DRdA-infas 2018, 228 Heft 4 v. 1.7.2018

OGH 27.2.2018, 9 ObA 11/18k

§ 35 EO

Der Kl begehrte mit seiner Klage den Bruttobetrag aus der vom AG erstellten Endabrechnung. Die Bekl wandte Gegenforderungen in Höhe des Nettobetrages ein und brachte vor, die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge bereits ordnungsgemäß abgeliefert zu haben, sodass sie daher grundsätzlich nur mehr den Netto- und nicht den Bruttobetrag schulde.

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