OGH 27.2.2018, 9 ObA 11/18k
§ 35 EO
Der Kl begehrte mit seiner Klage den Bruttobetrag aus der vom AG erstellten Endabrechnung. Die Bekl wandte Gegenforderungen in Höhe des Nettobetrages ein und brachte vor, die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge bereits ordnungsgemäß abgeliefert zu haben, sodass sie daher grundsätzlich nur mehr den Netto- und nicht den Bruttobetrag schulde.