OGH 20.12.2017, 8 ObS 13/17w
§ 1 Abs 2 IESG
Der Kl traf mit einem befreundeten Unternehmer in Tschechien die Vereinbarung, ein Kombifahrzeug auf Kredit zu kaufen und es dort im eigenen Namen anzumelden. Danach überließ er das Fahrzeug dem Unternehmen zur betrieblichen Nutzung in Österreich. Der Unternehmer übernahm im Gegenzug die Zahlung der laufenden Kreditraten und der Betriebskosten. Weiters versprach er dem Kl, ihn als AN einzustellen und ihm das Fahrzeug nach der in Kürze bevorstehenden Pensionierung privat zu überlassen. Der Kl wurde erst sieben Monate später im Betrieb des Freundes eingestellt. Nach einiger Zeit wurde ein Konkursverfahren über das Unternehmen eröffnet. Der Kl behielt das Fahrzeug. Da das auf Wunsch des AG angekaufte und für dessen Zwecke eingesetzte Fahrzeug durch die Abnützung eine merkantile Wertminderung erlitten hatte, machte der Kl gegenüber dem Insolvenz-Entgelt-Fonds einen Schadenersatzanspruch geltend. Dieser Anspruch wurde von der IEF-Service GmbH abgewiesen. Die dagegen erhobene Klage blieb in allen drei gerichtlichen Instanzen erfolglos.