OGH 28.11.2017, 9 ObA 110/17t
§ 88 Abs 2 Z 9 Nö LBG
Der (1974 geborene) Kl war seit 2007 in einem sozialpädagogischen Betreuungszentrum der Bekl als Lehrmeister in der Lehrwerkstätte Gärtnerei beschäftigt. Die Bekl kündigte mit Schließung und Stilllegung der Lehrwerkstätte das Dienstverhältnis zum 31.12.2016 auf. Der Kl erachtete die Kündigung als unrechtmäßig.