Öffentlichmachung patientenbezogener Daten während einer Gerichtsverhandlung verletzt ärztliche Verschwiegenheitspflicht und begründet Vertrauensunwürdigkeit
EntscheidungenArbeitsrechtKlaus BachhoferDRdA-infas 2018/46DRdA-infas 2018, 94 Heft 2 v. 1.3.2018