OGH 18.12.2017, 9 ObA 135/17v
§ 1 Satzung des KollV des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens
Der KollV für Angestellte in privaten Sozial- und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs wurde mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Satzung erklärt, welche, ihrem fachlichen Geltungsbereich entsprechend – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – für Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art für Personen, die entsprechender Hilfe oder Betreuung bedürfen, gilt.