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Ausdrücklicher Antrag auf Übergangsgeld erforderlich

EntscheidungenSozialrechtMonika WeissensteinerDRdA-infas 2018/26DRdA-infas 2018, 36 Heft 1 v. 1.1.2018

OGH 10.10.2017, 10 ObS 117/17d

§§ 306, 361 ASVG

Das Übergangsgeld aus der PV ist von der Antragsfiktion des § 361 Abs 1 letzter Satz ASVG nicht erfasst. Der Versicherte muss einen ausdrücklichen Antrag auf Übergangsgeld stellen. Der Streitgegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens muss mit jenem des vorgeschaltenen Verwaltungsverfahrens ident sein.

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