OGH 10.10.2017, 10 ObS 117/17d
§§ 306, 361 ASVG
Das Übergangsgeld aus der PV ist von der Antragsfiktion des § 361 Abs 1 letzter Satz ASVG nicht erfasst. Der Versicherte muss einen ausdrücklichen Antrag auf Übergangsgeld stellen. Der Streitgegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens muss mit jenem des vorgeschaltenen Verwaltungsverfahrens ident sein.