OGH 28.9.2017, 8 ObA 36/17b
§ 31 Wiener Besoldungsordnung 1994
Der Kl ist seit Dezember 1985 in einer von der Bekl betriebenen Krankenanstalt als Vertragsbediensteter beschäftigt. Seit Mai 2013 ist er Abteilungsvorstand der Psychiatrischen Abteilung und in die Verwendungsgruppe A2 eingestuft.