OGH 27.9.2017, 9 ObA 54/17g
Abschnitt IX Pkt 3 KollV Arbeitskräfteüberlassung
Eine BV, mit der der Lohnverlust nach einer kollektivvertraglichen Anhebung der Normalarbeitszeit (bei gleichbleibendem Kollektivvertragslohn) ausgeglichen wird, stellt eine Vereinbarung über die "betriebsübliche Lohnhöhe" iS von Abschnitt IX Pkt 3 KVAÜ dar, weil damit eine (schematische) Besserstellung der Stammbelegschaft gegenüber der kollektivvertraglichen Entlohnung erfolgt.