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Referenzlohnsystem des KVAÜ: Höhere Entlohnung überlassener Arbeitskräfte im Vergleich zu Stammarbeitnehmern des Beschäftigerbetriebs nicht ausgeschlossen

EntscheidungenArbeitsrechtBirgit SchrattbauerDRdA-infas 2018/11DRdA-infas 2018, 17 Heft 1 v. 1.1.2018

OGH 27.9.2017, 9 ObA 54/17g

Abschnitt IX Pkt 3 KollV Arbeitskräfteüberlassung

Eine BV, mit der der Lohnverlust nach einer kollektivvertraglichen Anhebung der Normalarbeitszeit (bei gleichbleibendem Kollektivvertragslohn) ausgeglichen wird, stellt eine Vereinbarung über die "betriebsübliche Lohnhöhe" iS von Abschnitt IX Pkt 3 KVAÜ dar, weil damit eine (schematische) Besserstellung der Stammbelegschaft gegenüber der kollektivvertraglichen Entlohnung erfolgt.

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