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Konkurrenzklausel bei unberechtigter Entlassung mangels schuldhaften Verhaltens des Arbeitnehmers unwirksam

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2018/6DRdA-infas 2018, 11 Heft 1 v. 1.1.2018

OGH 27.9.2017, 9 ObA 103/17p

§ 37 Abs 2 AngG

Ein AN kündigte sein Dienstverhältnis und wurde innerhalb der Kündigungsfrist vom AG unberechtigter Weise fristlos entlassen. Der AG behauptete, dass der AN ein schuldhaftes Verhalten iSd § 37 Abs 2 AngG gesetzt habe, das zwar nicht die Schwere eines Entlassungsgrundes erreicht, ihn aber zur Entlassung provoziert habe.

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