Auch regelmäßige Diensterfindungsvergütungen eines nicht zur Erfindertätigkeit angestellten Arbeitnehmers sind bei der Berechnung der Abfertigung miteinzubeziehen
EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2017/189DRdA-infas 2017, 347 Heft 6 v. 1.11.2017