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Auch regelmäßige Diensterfindungsvergütungen eines nicht zur Erfindertätigkeit angestellten Arbeitnehmers sind bei der Berechnung der Abfertigung miteinzubeziehen

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2017/189DRdA-infas 2017, 347 Heft 6 v. 1.11.2017

OGH 25.7.2017, 9 ObA 44/17m

§ 23 AngG

§ 7 Abs 3 PatG

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