Crowdwork ist ein relativ neues Phänomen atypischer Beschäftigung, das in der SV komplizierte Abgrenzungsprobleme zwischen unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit aufwirft, weil es in verschiedenen Erscheinungsformen auftritt. Der Beitrag geht näher auf diese Abgrenzungsproblematik und die sozialversicherungsrechtliche Stellung von CrowdworkerInnen ein.