OGH 28.6.2017, 9 ObA 58/17w
KollV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
Nach § 13 des KollV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger berechnet sich ein dem Grunde nach zustehender Anspruch auf Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration im Betrag von jeweils 4,33 Wochenentgelten oder einem Monatsentgelt der Höhe nach auf Grundlage des Durchschnitts der vom AN in den letzten 13 Wochen oder den letzten drei Kalendermonaten vor der jeweiligen Fälligkeit der Sonderzahlungen bezogenen Wochen- bzw Monatsentgelte. Hatte der AN in diesen Zeiträumen keinen Entgelt-(fortzahlungs-)anspruch, dann