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KollV für Gebäudereiniger: Keine Sonderzahlungen mangels Entgelts im für deren Berechnung maßgeblichen Beobachtungszeitraum

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2017/172DRdA-infas 2017, 289 Heft 5 v. 1.9.2017

OGH 28.6.2017, 9 ObA 58/17w

KollV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger

Nach § 13 des KollV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger berechnet sich ein dem Grunde nach zustehender Anspruch auf Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration im Betrag von jeweils 4,33 Wochenentgelten oder einem Monatsentgelt der Höhe nach auf Grundlage des Durchschnitts der vom AN in den letzten 13 Wochen oder den letzten drei Kalendermonaten vor der jeweiligen Fälligkeit der Sonderzahlungen bezogenen Wochen- bzw Monatsentgelte. Hatte der AN in diesen Zeiträumen keinen Entgelt-(fortzahlungs-)anspruch, dann

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