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Kollektivvertragliche Bindung betriebsbedingter Kündigungen an das Zustandekommen eines Sozialplans ist unzulässig

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2017/170DRdA-infas 2017, 288 Heft 5 v. 1.9.2017

OGH 24.5.2017, 9 ObA 153/16i

§ 25 KollV Angestellte der österreichischen Landes-Hypothekenbanken

Im gegenständlichen Fall brachte der Verband der österreichischen Landes-Hypothekenbanken einen Feststellungsantrag nach § 54 Abs 2 ASGG zur Bestandschutzregel des § 25 KollV für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken (KollV) ein. § 25 des KollV regelt einen erweiterten Kündigungsschutz und lautet wie folgt:

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