OGH 30.5.2017, 8 ObS 4/17x
§ 3 Abs 3 IESG
Das Arbeitsverhältnis des Kl war bis 28.2.2015 befristet. Im Zuge des Insolvenzverfahrens wurde es durch Kündigung vor Ablauf der Befristung aufgelöst. Der Kl erhielt für die fiktive Kündigungsfrist von sechs Wochen Insolvenz-Entgelt von der IEF-Service GmbH ausbezahlt.