OGH 28.6.2017, 9 ObA 67/17v
§ 27 Z 2 AngG
Eine ab 10.6.2015 in einer Rechtsanwaltskanzlei als (zweite) Sekretärin beschäftigte AN arbeitete von Beginn an nicht fehlerfrei und musste ständig kontrolliert werden. Dennoch setzte sie die AG ab 7.9.2015 wegen Urlaubs der Kanzleileiterin für eine Woche als einzige Kanzleikraft für alle sechs Juristen ein.