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Entlassung wegen Arbeitsunfähigkeit mangels gänzlichen und dauerhaften Fehlens der zur Dienstausübung erforderlichen Fähigkeiten unberechtigt

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2017/157DRdA-infas 2017, 277 Heft 5 v. 1.9.2017

OGH 28.6.2017, 9 ObA 67/17v

§ 27 Z 2 AngG

Eine ab 10.6.2015 in einer Rechtsanwaltskanzlei als (zweite) Sekretärin beschäftigte AN arbeitete von Beginn an nicht fehlerfrei und musste ständig kontrolliert werden. Dennoch setzte sie die AG ab 7.9.2015 wegen Urlaubs der Kanzleileiterin für eine Woche als einzige Kanzleikraft für alle sechs Juristen ein.

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