EuGH 18.7.2017, C-566/15 , Erzberger
Art 45 AEUV (Arbeitnehmerfreizügigkeit)
Das deutsche Mitbestimmungsgesetz verstößt nicht gegen die AN-Freizügigkeit der EU, obwohl bei der Wahl der AN-Vertreter in den Aufsichtsrat nur die AN von Unternehmen berücksichtigt werden, die im Inland beschäftigt sind.