OGH 24.5.2017, 9 ObA 60/17i
§ 1389 ABGB
Zwischen den Arbeitsvertragsparteien wurde anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses ein Vergleich abgeschlossen "um eine gerichtliche Auseinandersetzung, die für beide Parteien langwierig und aufwändig wäre, zu vermeiden" (Pkt 5 des Vergleichs). Dem Vergleich war ein Forderungsschreiben der Arbeiterkammer vorausgegangen, welches neben konkreten Entgeltforderungen einen Vorbehalt zur Geltendmachung weiterer Forderungen enthielt. Der AN holte noch vor Vergleichsabschluss ein Gutachten über seinen Gesundheitszustand wegen der von ihm als belastend empfundenen Arbeitssituation ein. Mit der gegenständlichen Klage machte er – im Vergleich nicht thematisierte – Schadenersatzansprüche wegen Mobbings geltend.