OGH 28.2.2017, 9 ObA 163/16k
§§ 1152, 914 ABGB
Sofern über die Höhe eines nachträglichen Bonus keine andere Einigung erzielt wird, kommt ein Rückgriff auf § 1152 ABGB in Frage ("angemessenes Entgelt"), bei dem die von den Parteien in Aussicht genommene Bonushöhe beachtlich sein wird.