OGH 28.2.2017, 9 ObA 10/17m
§ 226 ZPO
Der Kl verwies zur Berechnung seines Klagsanspruchs lediglich auf ein abstraktes, für die ganze Belegschaft erstattetes versicherungsmathematisches Gutachten. Die für die Berechnung seines konkreten, individuellen Anspruchs notwendigen Parameter hat er nicht vorgebracht, er stellte jedoch einen Beweisantrag, zur richtigen Berechnung seines Klagsanspruchs ein Sachverständigengutachten einzuholen.