OGH 28.2.2017, 9 ObA 23/17y
§§ 8a, 84 VBG
Der Kl befand sich in einem Arbeitsverhältnis, auf welches das VBG anzuwenden ist. Aus der Entscheidung ist abzuleiten, dass der Kl der Ansicht war, eine ihm ausbezahlte Amtsbereitschaft sei bei der Bemessung der Abfertigung zu berücksichtigen.