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Recht auf Elternteilzeit bleibt auch nach einer Ersatzkarenz bestehen

EntscheidungenArbeitsrechtHermin KaroutDRdA-infas 2017/101DRdA-infas 2017, 160 Heft 3 v. 1.5.2017

OGH 16.12.2016, 8 ObA 72/16w

§§ 15m Abs 1, 15k Abs 1 MSchG

Entscheidet sich eine Arbeitnehmerin für eine Ersatzkarenz nach Bekanntgabe der Elternteilzeit, um einen Gerichtsstreit zu vermeiden, bleibt ihr Recht, Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen, bestehen, sofern die weiteren nachstehenden Voraussetzungen gegeben sind. Dh, wenn noch keine Elternteilzeit angetreten wurde und die Maximaldauer der Elternteilzeit noch nicht abgelaufen ist.

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