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KollV OÖ. Ordensspitäler – bei Arbeitgeberkündigung im durchgehenden Krankenstand Anspruch auf Krankengeldzuschuss auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2017/99DRdA-infas 2017, 159 Heft 3 v. 1.5.2017

OGH 26.1.2017, 9 ObA 164/16g

§ 20 KollV OÖ. Ordensspitäler mit Öffentlichkeitsrecht

Die Kl war vom 2.7.2015 bis 31.1.2016 bei der Bekl beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis fand der KollV der OÖ. Ordensspitäler (KollV) Anwendung. Die Kl war infolge Krankheit von 27.10. bis 6.11.2015 sowie von 18.11.2015 bis 14.3.2016 arbeitsunfähig. Sie wurde mit Schreiben der Bekl vom 19.12.2015 zum 31.1.2016 gekündigt. Ab 1.2.2016 bezog die Kl von der SV volles Krankengeld.

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