EuGH 1.12.2016, C-395/15 , Daouidi
Art 1 bis 3 RL 2000/78/EG (Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf)
Der Begriff "Behinderung" iSd RL 2000/78 erfasst eine Einschränkung, die ua auf langfristige physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist, die den Betreffenden in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen AN, hindern können. Erfasst sind auch die von Unfällen herrührenden Behinderungen.