OGH 25.11.2016, 8 ObA 56/16t
§§ 4 und 5 EFZG
Eine Arbeiterin wurde von ihrer AG nach Antritt eines Krankenstandes gekündigt. Dieser endete erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Dem in der Klage erhobenen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 5 EFZG für den Zeitraum nach Ende des Arbeitsverhältnisses hielt die AG entgegen, die AN habe ihr trotz Aufforderung nicht neuerlich eine Bestätigung über die weitere Dauer und das voraussichtliche Ende des Krankenstands vorgelegt, so dass ihr Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 4 Abs 4 EFZG verwirkt sei.