OGH 28.10.2016, 9 ObA 118/16t
Art 26 EuGVVO
Die Bekl wurde von ihrem ehemaligen AG wegen Verstoßes gegen die vereinbarte Konkurrenzklausel geklagt. Der Zahlungsbefehl des Landesgerichts Graz als Arbeits- und Sozialgericht wurde ihr am Sitz der neuen AG in Österreich zugestellt. Die Bekl wohnt seit ihrer Geburt in Slowenien und hatte nie in Österreich einen Wohnsitz.