OGH 23.11.2016, 10 ObS 5/16g
§ 253e ASVG aF
Unabhängig von der Qualifikation als Nachschulungs- oder Umschulungsmaßnahme müssen im Hinblick darauf, dass die Maßnahme nicht betriebsintern angeboten wird, sondern vom Pensionsversicherungsträger zu gewähren ist, die von § 253e ASVG für den Anspruch auf berufliche Rehabilitation aufgestellten Voraussetzungen erfüllt sein. Sind angebotene, von der persönlichen Situation des Betroffenen abstrahierte Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation aber möglich, zweckmäßig und zumutbar, hindert deren Verweigerung das Entstehen des Anspruchs auf Invaliditätspension.