OGH 13.9.2016, 10 ObS 79/16i
§ 253b ASVG
Mit Bescheid vom 18.6.2013 lehnte die Pensionsversicherungsanstalt den Antrag des Kl auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gem § 253b ASVG ab 1.12.2006 ab und forderte den von 1.12.2006 bis 30.9.2011 (infolge vorläufig gewährter Leistung) entstandenen Überbezug zurück. Der Kl war im maßgeblichen Zeitraum alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter von zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (im Folgenden GmbH 1 und GmbH 2).