OGH 13.9.2016, 10 ObS 56/16g
§ 202 ASVG
Der Versehrte hat einen Grundanspruch auf die erforderliche (geeignete) Versorgung gem § 202 Abs 1 ASVG, nicht jedoch einen Anspruch auf ein bestimmtes Hilfsmittel.
OGH 13.9.2016, 10 ObS 56/16g
§ 202 ASVG
Der Versehrte hat einen Grundanspruch auf die erforderliche (geeignete) Versorgung gem § 202 Abs 1 ASVG, nicht jedoch einen Anspruch auf ein bestimmtes Hilfsmittel.