OGH 27.9.2016, 8 ObA 48/16s
§ 82 lit e 2. Fall GewO 1859
Ein AN führte im Unternehmen seines AG, einer Autoreparaturwerkstatt, in seiner Freizeit mit Kleinmaterial des AG auf eigene Rechnung Reparaturen durch. Nachdem der Geschäftsführer des AG über mehrere Monate von der privaten Nutzung der Werkstatt durch den AN gewusst, aber nichts dagegen unternommen hatte, sprach er plötzlich die Entlassung aus.