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Direkter Übertritt aus aktivem Arbeitsverhältnis in Alterspension keine notwendige Voraussetzung für Firmenpension

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2017/1DRdA-infas 2017, 6 Heft 1 v. 1.1.2017

OGH 29.9.2016, 9 ObA 77/16p

§§ 6 und 7 ABGB

Die Kl (ehemalige AN) war bei der Bekl (ehemalige AG) vom 1.11.1977 bis 31.12.2007 als Flugbegleiterin beschäftigt, davon seit 1996 in Teilzeit im Ausmaß von 60 %. Das Dienstverhältnis wurde einvernehmlich beendet. Seit ihrem Pensionsantritt am 1.9.2014 bezieht die Kl monatlich eine bescheidmäßig zuerkannte ASVG-Pension in Höhe von € 1.983,94 sowie eine Pensionskassenpension in Höhe von € 94,46. Letztere hat ihre Grundlage in einer Pensionskassen-BV der bekl AG.

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