BVwG 8.9.2016, W141 2122711-1
§ 39 AlVG
Einem Arbeitslosen wurde das Arbeitslosengeld für 52 Wochen zuerkannt. Das Arbeitsmarktservice (AMS) begründete die Entscheidung damit, dass der Arbeitslose im Antragsformular das Wort "Arbeitslosengeld" angekreuzt habe und er zum Zeitpunkt der Geltendmachung von Arbeitslosengeld im 63. Lebensjahr stand und innerhalb der letzten 15 Jahre vor Geltendmachung 468 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen konnte.