BVwG 7.9.2016, W238 2130144-1
§§ 10, 25 Abs 4 AlVG
§ 25 Abs 4 AlVG räumt der Behörde gebundenes Ermessen ein, das von ihr iSd Gesetzes auszuüben ist. Wenn die Hereinbringung der Forderung in einem Betrag aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Schuldners nicht möglich ist, hat die Behörde zwingend eine Ratenzahlung zu gewähren.