Die Geldleistungen Umschulungsgeld und Rehabilitationsgeld, die seit 2014 für Personen, die ab 1964 zur Welt gekommen sind, die befristete Invaliditätspension ersetzen, sind systematisch eng mit Sachleistungen verbunden, die während des Bezugs von den Trägern der KV bzw vom Arbeitsmarktservice (AMS) zu erbringen sind. In der Praxis stellen sich besonders im Zusammenhang mit der Beurteilung der unionsrechtlichen Exportierbarkeit der Geldleistungen bei Vorliegen eines grenzüberschreitenden Sachverhalts komplexe Rechtsfragen, wie an folgendem erläuternden Beispiel gezeigt werden soll: