Nach dem Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz (MSchG/VKG) haben Mütter und Väter unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Reduktion ihrer Arbeitszeit (Elternteilzeit) sowie auf eine Verschiebung der Lage (§§ 15h, 15p MSchG/§§ 8, 8h VKG). Diese Rechte bestehen bis maximal zum Ablauf des siebten Lebensjahres des Kindes oder einem späteren Schuleintritt,