Mit Jahresanfang gab es im Arbeitsrecht einige sehr begrüßenswerte Neuerungen im Arbeitsvertragsrecht.1) Es geht dem Gesetzgeber dabei vor allem darum, mehr Klarheit und Schutzstandards für AN zu schaffen, und ganz dem Ansinnen des Regierungsprogramms für die 25. Gesetzgebungsperiode entsprechend, die Fairness im Arbeitsrecht zu erhöhen.2) Als erfreulich aus AN-Sicht sind hier sicherlich die Einschränkungen bei den Konkurrenzklauseln und beim Ausbildungskostenrückersatz zu erwähnen, aber auch die Regelungen zur besseren Erkennbarkeit des zustehenden Entgelts.