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Vereinbarte Elternteilzeit/Lageänderung: Verfahren, Fristen und Kündigungsschutz

Aus der Praxis – Für die PraxisBianca SchrittwieserDRdA-infas 2016, 310 Heft 5 v. 1.9.2016

Nach dem Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz (MSchG/VKG) haben Mütter und Väter unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Reduktion ihrer Arbeitszeit (Elternteilzeit) sowie auf eine Verschiebung der Lage (§§ 15h, 15p MSchG/§§ 8, 8h VKG). Diese Rechte bestehen bis maximal zum Ablauf des siebten Lebensjahres des Kindes oder einem späteren Schuleintritt,

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