OGH 28.6.2016, 10 ObS 59/16y
§ 119 BSVG
Für den Begriff der Erwerbsunfähigkeit iSd § 119 Abs 2 Z 3 BSVG sind auch nach der Novellierung durch BGBl I 2014/56 ausschließlich medizinische Gesichtspunkte ausschlaggebend; dies ohne Bedachtnahme darauf, ob und in welchem Umfang das Kind nicht dennoch auf Kosten seiner Gesundheit oder aufgrund eines besonderen Entgegenkommens seines