OGH 25.5.2016, 9 ObA 37/16f
KollV für das technische Personal und die Verwaltung der Vereinigten Bühnen Wiens
Die kl AN waren als Maskenbildnerinnen in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit 35 Wochenstunden mehrere Jahre durchgehend beim bekl Theaterunternehmen beschäftigt. Entsprechend ihrem Dienstzettel waren sie nach dem anzuwendenden KollV für das technische Personal und die Verwaltung der Vereinigten Bühnen Wiens (im Folgenden: KollV) als "Tagesaushelferinnen" eingestuft, verrichteten aber dieselbe Tätigkeit wie die bei der Bekl ständig beschäftigten Maskenbildnerinnen im unregelmäßigen Dienst.